Allgemeiner Beschluss zur Satzungs-Abänderung: Behandlung von Vermögen für das Projekt

Zeitrahmen

Vorschlag und Änderungsantrag Montag, 12. Juni 2006 Freitag, 21. Juli 2006
Diskussionsperiode: Freitag, 21. Juli 2006 Samstag, 9. September 2006
Abstimmungsperiode Sonntag, 10. September 2006, 00:00:01 UTC Sonntag, 24. September 2006, 00:00:01 UTC

Antragsteller

Manoj Srivastava [[email protected]]

Unterstützer

  1. Don Armstrong [[email protected]]
  2. Martin F. Krafft [[email protected]]
  3. Aníbal Monsalve Salazar [[email protected]]
  4. Anthony Towns [[email protected]]
  5. Kalle Kivimaa [[email protected]]
  6. Adrian von Bidder [[email protected]]

Text

Wahlmöglichkeit 1: Der eigentliche Text der GR lautet:

Allgemeiner Beschluss zur Satzungs-Abänderung: Behandlung von Vermögen für das Projekt

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 4. Den Entwicklern, durch einen Allgemeinen Beschluss oder eine Wahl.

   4.1. Befugnisse
    Zusammen können die Entwickler

-   3. Jede vom Projektleiter oder einem Delegierten getroffene Entscheidung
       außer Kraft setzen.
-   4. Jede vom Technischen Ausschuss getroffene Entscheidung
-      außer Kraft setzen, vorausgesetzt, sie stimmen dem mit einer
-      2:1-Mehrheit zu.

-    6. Zusammen mit dem Projektleiter und SPI Entscheidungen über
-       mit Debian in Beziehung stehendes, treuhänderisch verwaltetes
-       Eigentum treffen. (Siehe §9.1.)

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 4. Den Entwicklern, durch einen Allgemeinen Beschluss oder eine Wahl.

   4.1. Befugnisse
    Zusammen können die Entwickler
+   3. Jede Entscheidung treffen oder außer Kraft setzen, zu der der
+      Projektleiter oder einer seiner Delegierten befugt ist.
+   4. Jede Entscheidung treffen oder außer Kraft setzen, zu der der
+      Technische Ausschuss befugt ist, vorausgesetzt sie stimmen
+      diesem mit einer 2:1-Mehrheit zu.

+    6. Entscheidungen über treuhänderisch verwaltetes Eigentum
+       treffen, welches mit den Zwecken von Debian in Beziehung
+       steht. (Siehe §9.)
+    7. Im Falle einer Meinungsverschiedenheit zwischen dem
+       Projektleiter und dem amtierenden Schriftführer einen neuen
+       Schriftführer ernennen.
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 5. Projektleiter
   5.1. Befugnisse
    Der Projektleiter darf
-   10. Zusammen mit SPI Entscheidungen treffen, die mit Debian in
-       Beziehung stehendes, treuhänderisch verwaltetes Eigentum
-       betreffen. (Siehe §9.)

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 5. Projektleiter
   5.1. Befugnisse
    Der Projektleiter darf
+   10. Im Einvernehmen mit den Entwicklern Entscheidungen fällen,
+       die treuhänderisch verwaltetes Eigentum betreffen, welches mit
+       den Zwecken von Debian in Beziehung steht. (Siehe §9.) Solche
+       Entscheidungen werden den Mitgliedern durch den Projektleiter
+       oder dessen Delegierte(n) mitgeteilt. Bedeutendere Ausgaben
+       sollten beantragt und auf den Mailinglisten debattiert werden,
+       bevor Gelder ausgezahlt werden.
+   11. Der Liste von vertrauenswürdigen Organisationen (siehe §9.3)
+       Organisationen hinzufügen oder entfernen, die befugt sind, für
+       Debian Vermögen anzunehmen und zu verwalten.  Die zu einer
+       solchen Entscheidung führende Beurteilung und Diskussion findet
+       auf einer vom Projektleiter oder seines/seiner Delegierten
+       bestimmten Mailingliste statt, auf der jeder Entwickler Beiträge
+       abgeben kann.  Es besteht eine Diskussionsfrist von mindestens
+       zwei Wochen, bevor eine Organisation der Liste
+       vertrauenswürdiger Organisationen hinzugefügt werden kann.
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7. Der Projekt-Schriftführer
  7.2. Ernennung
   Wenn der Projektleiter und der gegenwärtige Projekt-Schriftführer
-  sich nicht auf eine neue Ernennung einigen
-  können, müssen sie den Vorstand von SPI (siehe §9.1.) darum
-  bitten, einen Schriftführer zu ernennen.
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7. Der Projekt-Schriftführer
  7.2. Ernennung
   Wenn der Projektleiter und der gegenwärtige Projekt-Schriftführer
+  sich nicht auf eine neue Ernennung einigen können, müssen sie die
+  Entwickler auf dem Weg eines Allgemeinen Beschlusses darum bitten,
+  einen Schriftführer zu ernennen.
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-9. Software in the Public Interest (»Software im öffentlichen Interesse«)

    SPI und Debian sind getrennte Organisationen, welche einige Ziele
    miteinander teilen. Debian ist dankbar für die rechtliche
-   Unterstützung, die SPI anbietet. Die Entwickler von Debian sind
-   gegenwärtig Mitglieder von SPI auf Grund ihres Status als
-   Entwickler.

-  9.1. Befugnis
-
-    1. SPI hat keine Befugnis, die Debians technische oder
-       nicht-technische Entscheidungen betrifft, mit den Ausnahmen,
-       dass keine Entscheidung durch Debian in Hinsicht auf
-       irgendwelches von SPI verwaltetes Eigentum erfordern darf, dass
-       SPI außerhalb seiner rechtlichen Befugnis handelt, und dass
-       Debians Satzung SPI gelegentlich als entscheidendes Organ
-       letzter Instanz verwenden darf.
-    2. Debian beansprucht keine Befugnis über SPI außer der über
-       die Verwendung gewissen Eigentums von SPI, wie weiter unten
-       beschrieben wird. Dennoch können den Debian-Entwicklern
-       innerhalb von SPI nach den Vorschriften von SPI Befugnisse
-       erteilt werden.
-    3. Debian-Entwickler sind keine Vertreter oder Angestellte von
-       SPI oder voneinander oder von innerhalb des Debian-Projekts mit
-       Befugnis versehenen Personen. Eine Person, die als Entwickler
-       handelt, tut dies als Einzelperson, im eigenen Namen.

-  9.2. Verwaltung von Eigentum für Zwecke, die mit Debian in Beziehung stehen

-   Da Debian keine Befugnis hat, Geld oder Eigentum zu besitzen,
-   müssen jegliche Spenden für das Debian-Projekt an SPI gemacht
-   werden, das solche Angelegenheiten handhabt.

-   SPI hat folgende Zusicherungen gemacht:
-    1. SPI besitzt für mit Debian in Beziehung stehende Zwecke
-       Geld, Warenzeichen und anderes materielle und immaterielle
-       Eigentum und handhabt andere Angelegenheiten.
-    2. Solches Eigentum wird für diese Zwecke, über die Debian und
-       SPI entsprechend dieses Abschnitts entscheiden, treuhänderisch
-       mit separater Rechenschaft verwaltet.
-    3. SPI wird kein für Debian treuhänderisch verwaltetes
-       Eigentum veräußern oder verwenden, ohne dass eine Genehmigung
-       durch Debian vorliegt. Diese kann vom Projektleiter oder durch
-       Allgemeine Beschlüsse der Entwickler erteilt werden.
-    4. SPI wird in Betracht ziehen, treuhänderisch verwaltetes
-       Eigentum zu verwenden oder zu veräußern, wenn es durch den
-       Projektleiter darum gebeten wird.
-    5. SPI wird für Debian treuhänderisch verwaltetes Eigentum
-       verwenden oder veräußern, wenn es durch einen Allgemeinen
-       Beschluss der Entwickler darum gebeten wird, vorausgesetzt,
-       dass dies mit der rechtlichen Befugnis von SPI verträglich
-       ist.
-    6. SPI wird die Entwickler durch E-Mail auf einer Mailingliste
-       des Debian-Projekts benachrichtigen, wenn es für Debian
-       treuhänderisch verwaltetes Eigentum verwendet oder
-       veräußert.

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+9. Für Debian treuhänderisch verwaltetes Vermögen

+  In den meisten Gerichtsbarkeiten auf der Welt ist Debian nicht in
+  der Lage, direkt Vermögen oder anderes Eigentum zu besitzen. Daher
+  muss Eigentum von einer Reihe von Organisationen besessen werden,
+  wie in §9.2 genauer beschrieben wird.
+
+  Traditionell war SPI die einzige Organisation, die befugt war,
+  Eigentum und Gelder für das Debian-Projekt zu besitzen. SPI wurde
+  in den Vereinigten Staaten gegründet, um dort Geld treuhänderisch
+  zu verwalten.
+
    SPI und Debian sind getrennte Organisationen, welche einige Ziele
    miteinander teilen. Debian ist dankbar für die rechtliche
+   Unterstützung, die SPI anbietet.

+   9.1 Beziehung zu angegliederten Organisationen
+
+     1. Debian-Entwickler werden nicht allein durch den Vorzug,
+        Debian-Entwickler zu sein, Beauftragte oder Angestellte von für
+        Debian treuhänderisch Vermögen verwaltenden Organisationen, oder
+        voneinander, oder von Personen mit Befugnis im Debian-Projekt.
+        Eine als Entwickler handelnde Person tut dies als
+        Einzelperson, im eigenen Namen.  Solche Organisationen dürfen
+        jedoch aus eigenem Antrieb Beziehungen zu Einzelpersonen
+        unterhalten, die auch Debian-Entwickler sind.

+   9.2. Befugnisse

+    1. Eine Organisation, welche für Debian Vermögen verwaltet, hat
+       keine Befugnis hinsichtlich Debians technischer oder
+       nichttechnischer Entscheidungen, außer, dass keine von Debians
+       Entscheidungen bezüglich irgendwelchen von der Organisation
+       verwalteten Eigentums von der Organisation verlangen möge,
+       außerhalb ihrer rechtlichen Befugnis zu handeln.
+    2. Debian beansprucht keine Befugnis über eine Organisation,
+       welche Vermögen für Debian verwaltet, außer der Benutzung des
+       für Debian treuhänderisch verwalteten Eigentums.

+   9.3. Vertrauenswürdige Organisationen

+   Jegliche Spenden für das Debian-Projekt müssen an eine aus einer
+   Reihe von Organisationen gehen, die vom Projektleiter (oder eines
+   Delegierten) dazu ernannt wurden, für den Umgang mit für das
+   Debian-Projekt verwendetem Vermögen befugt zu sein.
+
+   Organisationen, die für Debian Vermögen treuhänderisch verwalten,
+   sollten für den Umgang mit diesem Vermögen angemessene
+   Verpflichtungen eingehen.
+
+   Debian unterhält eine öffentliche Liste von vertrauenswürdigen
+   Organisationen (»List of Trusted Organisations«), die Spenden
+   annehmen und für Debian Vermögen treuhänderisch verwalten (hierbei
+   sind sowohl Sachvermögen als auch geistiges Eigentum
+   inbegriffen). Die Liste enthält sowohl die Verpflichtungen, die
+   diese Organisationen eingehen, als auch wie mit diesem Vermögen
+   umgegangen wird.


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Mindestanzahl

Mit 1000 Entwicklern, haben wir:


 Aktuelle Entwickler-Anzahl = 1000
 Q ( sqrt(#devel) / 2 )     = 15,8113883008419
 K min(5, Q )               = 5
 Quorum  (3 x Q )           = 47,4341649025257
    

Quorum

Daten und Statistiken

Für diese GR werden wie immer während der Wahlperiode periodisch Statistiken über die empfangenen Stimmen und die versandten Bestätigungen gesammelt. Zusätzlich ist die Liste der Abstimmenden erhältlich. Auch kann die Strichliste angeschaut werden (beachten Sie, dass es sich während des Urnengangs um eine Pseudo-Strichliste handelt).

Mehrheitsanforderung

Da der Allgemeine Beschluss eine Veränderung eines Gründungsdokuments, konkret des Gesellschaftsvertrags benötigt, benötigt er eine 3:1-Mehrheit, um angenommen zu werden.

Mehrheit

Ergebnis

Das Ergebnis

Der Gewinner

Grafische Darstellung der Ergebnisse

In der obigen Graphik implizieren die rosa gefärbte Knoten jene, die nicht die Mehrheit erlangten, der blaue ist der Gewinner. Das Achteck wird für die Optionen verwendet, die nicht den Standard geschlagen haben.

In der folgenden Tabelle repräsentiert tally[Zeile x][Spalte y] die Stimmen, die Option x über Option y erhalten hat. Eine detailliertere Erklärung der Sieg-Matrix kann Ihnen beim Verständnis der Tabelle helfen. Zum Verständnis der Condorcet-Methode ist der Wikipedia-Eintrag recht informativ.

Die Sieg-Matrix
 Option
  1 2
Option 1   242
Option 2 23  

Wie in Zeile 2, Spalte 1 sichtbar, erhielt Weitere Diskussionen
23 Stimmen gegenüber Abänderung der Satzung [benötigt 3:1]

Wie in Zeile 1, Spalte 2 sichtbar, erhielt Abänderung der Satzung [benötigt 3:1]
242 Stimmen gegenüber Weitere Diskussionen.

Paarweise Niederlagen

Die Schwartz-Menge enthält

Debian benutzt die Condorcet-Methode für Abstimmungen. Vereinfachend kann die grundlegende Condorcet-Methode folgendermaßen beschrieben werden:
Ziehe alle möglichen Zweikämpfe zwischen den Kandidaten in Betracht. Der Condorcet-Gewinner, wenn es einen gibt, ist derjenige Kandidat, der jeden anderen Kandidaten im Zweikampf schlagen kann. Das Problem ist, dass es bei komplexen Wahlen durchaus zu einer kreisförmigen Beziehung kommen kann, in der A über B siegt, B über C siegt und C über A siegt. Die meisten Variationen von Condorcet verwenden verschiedene Mittel, um diese Pattsituation aufzulösen. Siehe Cloneproof Schwartz Sequential Dropping für Details. Die Variation von Debian ist in der Satzung schriftlich festgehalten, speziell § A.6.


Manoj Srivastava